Der Prüfer arbeitet anhand eines Kontrollblatts die unterschiedlichen Prüfkriterien ab und dokumentiert diese. Für jede Leiter wird ein eigenes Kontrollblatt angelegt und die komplette Art und Ausführung der Leiter mit aufgenommen. Nach erfolgter Prüfung erhält die Leiter eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung.
Defekte Leitern müssen sofort der Benutzung entzogen und repariert werden, da die BetrSichV § 5 fordert:
„Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.“
Im §22 wird eine Zuwiderhandlung gegen diese Forderung als Ordnungswidrigkeit eingestuft, zuständigen Behörden können Verstöße gegen die Vorschriften der BetrSichV ahnden.