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Fragen und Antworten

FAQ

Warum müssen Leiterprüfungen durchgeführt werden?

Leitern sind Arbeitsmittel und fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die BetrSichV fordert in §14 Prüfung von Arbeitsmitteln:

„Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“

Was ist eine „zur Prüfung befähigte Person“?

Zur Prüfung befähigte Personen im Sinne der BetrSichV sind Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmittel verfügen.

Zur Ausübung dieser Tätigkeit müssen also das nötige Fachwissen und die Fähigkeit zum Erkennen der Zulässigkeitsgrenzen vorhanden sein.

Das Fachwissen und weitere Informationen für eine zur Prüfung befähigte Person erhalten Sie z.B. im Rahmen unseres Tagesseminares:

„Ausbildung für zur Prüfung befähigte Personen für Leitern und Tritte, Klein- und Fahrgerüste“.

Wer darf Leiterprüfungen durchführen?

Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, die über die erforderlichen Kenntnisse gemäß BetrSichV verfügen und dazu bestellt wurden.
Die zur Prüfung befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und mit der BetrSichV und zutreffenden gesetzlichen Regelungen, Vorschriften, Normen und Prüfgrundsätzen soweit vertraut sein, dass sie den sicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.

Von Fachkreisen (z.B. DGUV, Prüfstellen, Hersteller) wird empfohlen an einem Tageslehrgang für „zur Prüfung befähigte Person“ teilzunehmen.

Auch die Munk Service kann als externer Dienstleister diese Überprüfung für Sie übernehmen, was nahezu keinen internen Aufwand mehr für Sie bedeutet.

Auf welche Mängel werden die Leitern überprüft?

Die Leitern werden einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen: Sind alle Sprossen / Stufen fest? Fehlen Bauteile? Weist die Leiter scharfe Kanten oder Splitter auf? Sind die Leiterfüße voll funktionsfähig? Gibt es gravierende Abnutzungserscheinungen? Sind alle Kennzeichnungen vorhanden?

Diese Fragen und weitere Punkte werden auf einem Kontrollblatt nacheinander ausführlich abgearbeitet und dokumentiert.

Wie läuft eine Leiterprüfung ab?

Der Prüfer arbeitet anhand eines Kontrollblatts die unterschiedlichen Prüfkriterien ab und dokumentiert diese. Für jede Leiter wird ein eigenes Kontrollblatt angelegt und die komplette Art und Ausführung der Leiter mit aufgenommen. Nach erfolgter Prüfung erhält die Leiter eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung.

Defekte Leitern müssen sofort der Benutzung entzogen und repariert werden, da die BetrSichV § 5 fordert:

„Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.“

Im §22 wird eine Zuwiderhandlung gegen diese Forderung als Ordnungswidrigkeit eingestuft, zuständigen Behörden können Verstöße gegen die Vorschriften der BetrSichV ahnden.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Das ausgefüllte Kontrollblatt wird vom Prüfer unterschrieben und im Prüfordner abgeheftet. Dieser Ordner verbleibt im Unternehmen und dient als Nachweis der durchgeführten Prüfungen gegenüber Behörden und Versicherungen.

Wie oft müssen Leitern überprüft werden?

Die BetrSichV fordert:

„Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen und sollen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, nach allgemeinen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrungen festgelegt werden. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hohen Beanspruchungen verbundenem Einsatz der Leitern, eine tägliche Prüfung bedeuten.

DGUV und Hersteller empfehlen mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen.