FlexxTower Ein-Personen-Gerüst | © MUNK GmbH FlexxTower Ein-Personen-Gerüst | © MUNK GmbH

Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen

DIN EN 1004-1

  • Fahrgerüste, Rollgerüste, fahrbare Klappgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen fallen unter die DIN EN 1004-1
  • Teil 1 regelt Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen
Neuerungen und Änderungen
  • Technisch und redaktionell überarbeitete Norm
  • Veröffentlichung: Februar 2021
  • Übergangsfrist (DOW = date of withdrawal) November 2021
  • Die Definition einer fahrbaren Arbeitsbühne wurde geändert und konkretisiert sowie die Norm redaktionell und technisch überarbeitet
  • Die Norm gilt für fahrbare Arbeitsbühnen als temporäre Arbeitsmittel innerhalb (Standhöhe bis 12,0 m) und außerhalb (Standhöhe bis 8,0 m) von Gebäuden, neu aufgenommen wurde die Standhöhe 0 m bis 2,5 m
  • Die Norm gilt nicht für Gerüste nach EN 12810-1 (Fassadengerüste) und EN 12811-1 (Arbeitsgerüste)
  • Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur aus einer einzelnen Gerüstfeld-Struktur bestehen und nur eine Belagfläche (i.d.R. die oberste) darf als Arbeitsebene verwendet werden
  • Auf-, Ab oder Umbau der fahrbaren Arbeitsbühne muss ohne die Verwendung persönliche Absturzausrüstung möglich sein. Somit sind technische (z. B. Montagesicherungsgeländer) oder organisatorische Lösungen (z. B. 3-T Methode) erforderlich
  • Maximaler vertikaler Abstand zwischen Belagflächen 2,25 m sowie zwischen Boden und der ersten Belagfläche 3,40 m
  • Als Ballast dürfen auch flüssige oder körnige Materialien verwendet werden, wenn sie vom Hersteller in stoßfesten und verschließbaren Behältnissen geliefert werden
  • Klarstellung, dass fahrbare Arbeitsbühnen keine Verankerungspunkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind (Ausnahme: Sie sind spezifisch vom Hersteller zu diesem Zweck und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Normen entwickelt)
  • Die Änderungen aufgrund der neuen DIN EN 1004-1 sind bei den entsprechenden Produkten im Sortiment bereits berücksichtigt