Relevante Gesetze Steigtechnik | © Jirapong - stock.adobe.com Relevante Gesetze Steigtechnik | © Jirapong - stock.adobe.com

Steigtechnik-Produkte

Die relevanten Gesetze im Überblick

Unser Leben und das gesellschaftliche Zusammenleben wird durch Europäische Verordnungen und Richtlinien, Deutsche Gesetze und Verordnungen, gesetzliche Regelungen der Bundesländer aber auch Gemeindeverordnungen geregelt. Die vom Staat, den Länder und Gemeinden festgesetzten Gesetze und Verordnungen sind rechtlich bindende Vorschriften.

Anfang 2022 umfasste das deutsche Bundesrecht mehr als 1.750 Gesetze und über 2.750 Verordnungen. Deutsche Gesetze werden durch das Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos zur Verfügung gestellt.

Liste der für Steigtechnik-Produkte relevanten Gesetze in Deutschland

  • ProdSG – Produktsicherheitsgesetz - Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
    • Gesetzliche Regelungen  zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten in Deutschland.
    • Enthält u.a. Regelungen für die Voraussetzung zur Vergabe des GS-Zeichens.
    • Es ersetzte zum 1. Dezember 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)
  • Verordnung (EU) 2023/988 – Europäische Produktsicherheitsverordnung
    • Am 23. Mai 2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und am 12. Juni 2023 in Kraft getreten.
    • Die neue Verordnung ist ab dem 13.12.2024 anzuwenden und löst die bisherige Richtlinie 2001/95/EG ab.
    • Inhalt und Struktur der bisherigen Produktsicherheitsrichtlinie wurde mit der neuen EU Verordnung an das aktuelle Unionsrecht und die geänderte Marktanforderungen angepasst, u.a. in Bezug auf Informationspflichten, Onlinemarktplätze, Digitalisierung, Cypersicherheit oder Produkt-Compliance-Prozesse.
  • Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstung
    • Regelt das Bereitstellen von Persönlicher Schutzausrüstung bei der vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigtem die CE-Kennzeichnung angebracht und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wird.
    • Seit dem 21. April 2018 löst diese Verordnung die Europäische Richtlinie 89/686/EWG (8.ProdSV) ab.
  • 9. ProdSV – Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
    • Die Maschinenverordnung, setzt in Deutschland die europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht um.
    • Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller die Maschine mit der CE-Kennzeichnung versieht und eine EG-Konformitätserklärung ausstellt.
  • Verordnung (EU) 2023/1230 – EU Maschinenverordnung
    • Am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und am 19. Juli 2023 in Kraft getreten.
    • Die europäische Maschinenverordnung wird die derzeit geltende EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 14. Januar 2027 ablösen. Einige Artikel und Anforderungen werden bereits zu früheren Zeitpunkten gelten, z.B. Artikel 52 mit Verweis auf Kapitel VI Überwachung des Unionsmarkts und Schutzklauselverfahren der Union.
    • Neben einer strukturellen und inhaltlichen Überarbeitung wurden Anforderungen im Bereich Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz aufgenommen sowie die Möglichkeit einer digitalen Betriebsanleitung.
  • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
    • Deutsches Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten bei der Arbeit.
    • Umsetzung der EG-Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit und EG-Richtlinie 91/383/EWG zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis.
  • ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
    • Die Arbeitsstättenverordnung einschließlich der Arbeitsstättenrichtlinien ist bundesweit gültig. Sie enthält grundsätzliche Anforderungen die für Arbeitsstätten festgelegt sind, z.B. Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege. Zu einzelnen Vorschriften gibt es sogenannte „Arbeitsstättenregeln“ in denen genauere Definitionen und Auslegungen enthalten sind.
  • BetrSichV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
    • Die Betriebssicherheitsverordnung ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG, später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG.
    • Im Sinne des Arbeitsschutzes werden die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie der Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.
  • BaustellV - Baustellenverordnung
    • Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.
    • Sie ist die deutsche Umsetzung der europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG.
www.gesetze-im-internet.de