Die verschärfte TRBS 2121 Teil 2 fordert seit 2019 explizit Stufen statt Sprossen, wenn Leitern nicht nur zum Aufstieg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden. Dazu werden die Einsatzzeiten und -höhen neu geregelt. Bedeutet dies nun das Aus für Arbeiten auf Sprossenleitern? Nein! Denn während alle Stufenleitern die TRBS-Vorgaben ohnehin erfüllen, gibt es auch für Sprossenleitern clevere Lösungen, um diese weiterhin nutzen zu dürfen.
So lassen sich zum Beispiel mit unserem innovativen Stufenmodul MaxxStep fast alle unsere Sprossenleitern in einen TRBS konformen Arbeitsplatz verwandeln, genau wie mit den handlichen Einhängetritten.