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Die Verwendung von Leitern und Tritten

DGUV Information 208-016

Menschen unterschätzen häufig die Gefahren, die mit der Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten verbunden sind. Vor der Verwendung solcher Leitern und Tritte im beruflichen Umfeld ist es daher wichtig, die möglichen Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gründlich zu bewerten und zu prüfen. Bei erhöhter Gefährdung durch Absturz sind die vorgesehenen Tätigkeiten von sichereren Arbeitsmittel, z.B. Rollgerüsten, Hubarbeitsbühnen oder individuell angepasste Sonderkonstruktionen, aus durchzuführen. Die DGUV Information 208-016 gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. Die im August 2022 neu veröffentlichte Fassung der DGUV Information 208-016 berücksichtigt alle Normänderungen der vergangenen Jahre sowie die Änderungen aufgrund der TRBS 2121 Teil 2.

Das ist neu

  • Neuer Titel – Die Verwendung von Leitern und Tritten (früher BGI 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten)
  • Information wurde gegendert
  • Inhaltliche Aufnahme der TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leiter“
  • Einführung von Leiterklassen nach DIN EN 131-2 für die berufliche (professional) und nicht berufliche (private / non-professional) Verwendung
  • Einführung einer vergrößerten Mindeststandbreite, von den Herstellern meist durch Quertraversen umgesetzt, für Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden und eine Länge > 3000 mm haben.
  • Aufnahme von Teleskopleitern nach DIN EN 131-6
  • Aufnahme von Glasreinigerleitern mit Stufen
  • Erweiterung des Leiterzubehörs
  • Überarbeitung der Checkliste zur Prüfung von Leitern
  • Vorstellung neuer Sicherheits-Piktogramme für Leitern und Tritte nach DIN EN 131-3

Zielgruppe der DGUV Informationen 208-016

Arbeitgeber haben die Pflicht, ihren Beschäftigten sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören auch Leitern und Tritte. Die Unternehmer müssen sich an die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der einschlägigen Normen halten. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern und Tritten akzeptablen und geringen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Die DGUV Information 208-016 richtet sich an alle Unternehmer*innen, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen oder selbst verwenden. Verständlich zusammengefasst sind hier Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie einschlägigen Normen.

Allgemeine INformationen zu DGUV und UVV

Bezugsquelle

Die DGUV Information 2018-016 können Sie frei als PDF-Datei vom Publikations-Server der DGUV herunterladen.

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