Die Verwendung von Leitern und Tritten
DGUV Information 208-016
Menschen unterschätzen häufig die Gefahren, die mit der Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten verbunden sind. Vor der Verwendung solcher Leitern und Tritte im beruflichen Umfeld ist es daher wichtig, die möglichen Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gründlich zu bewerten und zu prüfen. Bei erhöhter Gefährdung durch Absturz sind die vorgesehenen Tätigkeiten von sichereren Arbeitsmittel, z.B. Rollgerüsten, Hubarbeitsbühnen oder individuell angepasste Sonderkonstruktionen, aus durchzuführen. Die DGUV Information 208-016 gibt erläuternde Hinweise zu den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Verwendung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt. Die im August 2022 neu veröffentlichte Fassung der DGUV Information 208-016 berücksichtigt alle Normänderungen der vergangenen Jahre sowie die Änderungen aufgrund der TRBS 2121 Teil 2.