GS-ZEICHEN & CE-KENNZEICHNUNG | © wladimir1804 - stock.adobe.com & MUNK GmbH GS-ZEICHEN & CE-KENNZEICHNUNG | © wladimir1804 - stock.adobe.com & MUNK GmbH

Produktprüfungen

Prüfsiegel & CE-Kennzeichnung

Produktprüfungen zu Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Produkten haben ihre Grundlagen im internationalen und nationalen Recht. Für Steigtechnikprodukte relevante Kennzeichnungen bzw. Prüfzeichen sind "Bauart geprüft", das GS-Zeichen sowie die CE-Kennzeichnung.

Bauart geprüft

Akkreditierte Prüflabore wie Intertek, die auch als benannte oder notifizierte Stellen bezeichnet werden, spielen eine wichtige Rolle bei der Prüfung und Zertifizierung von Produkten. Diese Labore sind berechtigt, Produkte gemäß den gesetzlich festgelegten Vorgaben und entsprechend den Norm- oder Richtlinienanforderungen zu prüfen.

Ein Prüfzeichen, auf das man bei geprüften Produkten achten sollte, ist das "Bauart geprüft" Zeichen. Dieses freiwillige Zeichen bestätigt, dass das entsprechende Produkt den Anforderungen der im Zertifikat aufgeführten Produktnormen und Prüfanforderungen entspricht. Es zeigt dem Verbraucher, dass das Produkt in einem akkreditierten Prüflabor umfassend getestet wurde und die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsstandards erfüllt.

Die Zertifikate, die mit dem "Bauart geprüft" Zeichen verbunden sind, haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Das Zeichen garantiert, dass das Produkt den festgelegten Anforderungen entspricht und somit sicher und zuverlässig ist.

Die Prüfungen und Zertifizierungen werden in akkreditierten Prüflaboren unabhängig und neutral durchgeführt. Sie orientieren sich an internationalen und nationalen Standards und gewährleisten somit eine objektive Bewertung der Produkte. Verbraucher können sich auf das "Bauart geprüft" Zeichen verlassen und sicher sein, dass das entsprechende Produkt den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht.

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Prüfzeichen. Die Rechtsgrundlage für das GS-Zeichen stellt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dar. Eine vom Hersteller unabhängige Stelle („GS-Stelle“) bestätigt, dass ein Produkt die Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit erfüllt.

Produkte mit GS-Zeichen müssen verwendungsfertig sein. Es ist in jedem Fall eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle erforderlich, diese Stelle muss dafür auch die entsprechende Befugnis haben. Das GS-Zeichen wird durch eine GS-Stelle erst nach bestandener Prüfung zuerkannt.

Es werden Kontrollmaßnahmen durchgeführt, dabei stellt die Prüf- und Zertifizierungsstelle sicher, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die dem geprüften Baumuster entsprechen.

Die missbräuchliche Nutzung des GS-Zeichens wird von der GS-Stelle veröffentlicht. Das Zertifikat für ein GS-Zeichen ist max. 5 Jahre gültig.

Weiterführende Informationen:

http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/GS-Pruefstellen.html

https://www.zls-muenchen.bayern.de/stellen/gs_stellen/index.htm

CE-Kennzeichnung

Die Rechtsgrundlagen für die CE-Kennzeichnung bilden EU-Verordnungen sowie EU-Richtlinien. Produkte, die unter eine entsprechende Rechtsgrundlage fallen, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller erklärt damit in eigener Verantwortung, dass das Produkt den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entspricht.

In der Regel ist keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle (Prüfinstitut) erforderlich. Eine Prüfung ist nur dann verpflichtend, wenn sie in der entsprechenden EU-Rechtsvorschrift vorgesehen ist, z.B. gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IV, wenn keine harmonisierten Normen vorliegen, bei Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

In der Regel werden keine Kontrollmaßnahmen durch eine unabhängige Stelle durchgeführt. Die Gültigkeit von Prüfzertifikaten ist unterschiedlich geregelt. Eine zeitliche Frist ist nicht immer geregelt. Neuere EU-Richtlinien geben mittlerweile Fristen vor.

Die missbräuchliche Nutzung wird teilweise in der Datenbank der Marktüberwachungsbehörden veröffentlicht. Die maximale Gültigkeitsdauer von EU-Baumusterprüfbescheinigungen hat die Maschinenrichtlinie mit 5 Jahren festgesetzt.

Weiterführende Informationen:

https://www.din.de/de/neuer-inhalt/wdc-beuth:din21:328699610

CE-Kennzeichnung – EU-Vorschriften, Erteilung des Zertifikats - Your Europe (europa.eu)

Unterschiede auf den Punkt gebracht

Die Prüfsiegel "Bauart geprüft" und die GS-Kennzeichnung werden von unabhängigen Prüfstellen vergeben und bestätigen, dass ein Produkt bestimmte Standards erfüllt. Die CE-Kennzeichnung hingegen wird vom Hersteller selbst angebracht und besagt, dass das Produkt den europäischen Richtlinien in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz entspricht und in der gesamten EU gehandelt werden kann.

Bauart geprüft GS-Zeichen CE-Zeichen
Einsatz freiwillig freiwillig obligatorisch
Prüfung durch unabhängige Stelle ja ja nein
Grundlage Produktnormen und Prüfanforderungen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) EU-Verordnungen
Zielgruppe Verbraucher / Verbraucherinnen Verbraucher / Verbraucherinnen Nationale Überwachungsbehörden
Was wird bestätigt? Erfüllung der Norm- und Prüfanforderungen Sicherheit Richtlinienkonformität