Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst, mit einem „Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade“ (SAFE) weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu schaffen.
Auf europäischer Ebene wurden seinerzeit die sicherheitspolitischen Aspekte des SAFE durch Sicherheitsänderungen im Zollkodex und in der Zollkodex-Durchführungsverordnung umgesetzt.
Bewilligungsvoraussetzungen
- Bisherige Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften (Art. 39a UZK i.V.m. Art. 24 IA)
- Zufriedenstellendes Buchführungssystem (Art. 39b UZK i.V.m. Art. 25 IA)
- Nachweisliche Zahlungsfähigkeit (Art. 39c UZK i.V.m. Art. 26 IA)
- Angemessene Sicherheitsstandards (Art. 39e UZK i.V.m. Art. 28 IA)
- Praktische oder berufliche Befähigung (Art. 39d UZK i.V.m. Art. 27 IA)a