Gegenüber der Normausgabe von 2004 wurden folgende Änderungen vorgenommen
Der Titel der Norm wurde geändert, Notleiteranlage ohne Rückenschutz ist entfallen, d. h. Notleitern dürfen nicht, wie bisher, bei möglichen Absturzhöhen bis 5,0 m ohne Rückenschutz ausgeführt werden. Wie bisher gilt die Regelung, dass im Einstiegsbereich der Rückenschutz zwischen 2.200 mm und 3.000 mm beginnen muss.
Über 10,0 m Absturzhöhe müssen die Leiterzüge mehrzügig bzw. versetzt ausgeführt werden, allerdings darf in diesen Fällen die maximale Länge eines Leiterzuges 6,0 m (bisher 10,0 m) nicht überschreiten.
Begriffe wurden ergänzt bzw. angepasst, u. a. Notleiteranlagen ermöglichen eine Selbstrettung, dienen aber auch der Fremdrettung (z. B. durch die Feuerwehr). Als selbstrettungsfähig im Sinne dieser Norm gelten Menschen, die sowohl geistig als auch körperlich in der Lage sind eine Notleiteranlage nach dieser Norm selbstbestimmt benutzen zu können.
Maße, Anforderungen u. a. an den Rückenschutz, wurden überarbeitet und wo möglich an DIN 18799-1 (Steigleitern an baulichen Anlagen mit Seitenholmen) sowie DIN EN ISO 14122-4 (ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) angepasst.
Regelungen für Zustiegssicherungen und ausfahrbare Leiterteile aufgenommen, u. a. dass im abgesenkten Zustand die Sprossen des unteren Leitersegments und der ausgefahrenen Notabstiegsleiter auf gleicher Höhe liegen müssen.
Die Bemessungslasten an Podesten wurden überarbeitet: lotrechte Belastung 4,0 kN/m2 (bisher 3,5 kN/m2) Einzellast 2,0 kN (bisher 1,5 kN).
Vorgaben für Montage- und Betriebsanleitung überarbeitet, u. a. müssen Angaben zu wiederkehrenden Prüfungen und Wartung enthalten sein.
Die Änderungen der neuen DIN 14094-1 sind bei allen entsprechenden Produkten in unserem Produktsortiment berücksichtigt.