Prüfung von tragbaren Feuerwehrleitern nach DIN EN 1147
Durch unsere Produkte bieten wir Ihnen größtmögliche Sicherheit im Einsatz. Damit das so bleibt, sollten Ausrüstungsgegenstände wie die tragbaren Feuerwehrleitern regelmäßig überprüft werden. Warum, wie und von wem erklären wir Ihnen hier.
In § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ für Ausrüstungen, Geräte, Prüfgeräte und Prüfeinrichtungen der Feuerwehr sind neben Sichtprüfungen nach jeder Benutzung auch regelmäßige Prüfungen durchzuführen.