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Prüfung von tragbaren Feuerwehrleitern nach DIN EN 1147

Durch unsere Produkte bieten wir Ihnen größtmögliche Sicherheit im Einsatz. Damit das so bleibt, sollten Ausrüstungsgegenstände wie die tragbaren Feuerwehrleitern regelmäßig überprüft werden. Warum, wie und von wem erklären wir Ihnen hier.

In § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ für Ausrüstungen, Geräte, Prüfgeräte und Prüfeinrichtungen der Feuerwehr sind neben Sichtprüfungen nach jeder Benutzung auch regelmäßige Prüfungen durchzuführen.

Speziell bei tragbaren Feuerwehrleitern gilt:

  • Prüfung nach DGUV Grundsatz 305-002 (Stand Mai 2021)
  • durch eine befähigte Person
  • Sicht- und Funktionsprüfung mindestens alle 12 Monate
  • einschließlich der Zubehörteile
  • NEU Belastungsprüfung mindestens alle 24 Monate sofern keine Mängel bei Sicht- und Funktionsprüfung festgestellt wurden (bisher: alle 12 Monate)
  • Deutliche und sichtbare Kennzeichnung mit Angabe der Anzahl der Personen, die gleichzeitig auf einer Leiter stehen dürfen
  • Kennzeichnung von Zugangsleitern, um anzuzeigen, dass sie für eine Rettung durch Hin­untertragen von Personen nicht geeignet sind
  • Rote Markie­rung (Binde) von mindestens 75 mm Breite um den vollen Umfang der Stützen bei Leitern, für deren Benutzung Stützen vorgeschrie­ben sind
  • Alle Kennzeichnungen müssen zwischen 1,5 m und 2 m oberhalb der Leiterfüße deutlich sichtbar angebracht sein.
  • Kennzeichnung aller Leitern nach DIN EN 1147 mit dem Ausgabe­datum dieser Norm, dem Namen bzw. der Identifikation des Herstellers, dem Leitertyp und dem Herstellungsjahr.

 

Bei nicht bestandener Prüfung oder Fragen:

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