Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH

Mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, können Sie bis zu 50% sparen, wenn Sie in Maßnahmen investieren, die das Arbeiten sicherer machen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte, aber mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr richtet sich individuell nach dem Umlagebeitrag für den Bedarf der Berufsgenossenschaft des Vorjahres. Kleinere Mitgliedsunternehmen der BG haben die Möglichkeit, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen. Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt/gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres.

Neu: jetzt auch beitragsunabhängige Förderung

Weil hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherung für viele schwere Arbeitsunfälle sorgen, bietet die BG BAU ihr Prämienpaket zur Absturzprävention jetzt auch als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Auch hier sind dann bis zu 50% Förderquote pro Maßnahme möglich.

Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen. Die Details listet die BG BAU auf ihrer Website auf.

Förderungswürdige Maßnahmen

Gegen Absturz

  • Bautreppen und Gerüsttreppen: Förderung pro Bautreppe 50% der Anschaffungskosten, max. 750 Euro
  • Treppenläufe für fahrbare Arbeitsbühnen: Förderung pro Treppenlauf-Ausstattung 50% der Anschaffungskosten, max.500 Euro
  • Podestleitern und Arbeitsplattformen: Förderung pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
  • Leichte Plattformleitern: Förderung pro Plattformleiter 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
  • Stufen-Glasreinigerleitern: Förderung pro Stufen-Glasreinigerleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Stufen-Schiebeleitern: Förderung pro Stufen-Schiebeleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Tritte, Arbeits- und Kleinpodeste: Arbeitsschutzprämie pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie: pro Leiterzubehör 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro
  • Ein-Personen-Gerüste: Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit 3-T-Methode 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro. Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz 50% der Anschaffungskosten, max. 1.500 Euro

Alle förderfähigen Maßnahmen, weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung für Arbeitsschutzprämien finden Sie auf den Seiten der BG BAU. 

Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend.

Info-Seiten der BG BAU
MUNK Günzburger Steigtechnik

Förderfähige Produkte

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Was ist ein Bock / Arbeitsbock?

Böcke oder Arbeitsböcke sind praktische Hilfsmittel, nicht nur für Handwerker und Heimwerker. Auf ihnen lassen sich Güter ablegen, um sie direkt zu bearbeiten oder sie dienen als Gestell für Arbeitsplatten. Weitere Begriffe für diese Werkzeuge sind Schragen oder Gais. Sie sind mobil und flexibel einsetzbar. Klappbare Arbeitsböcke eigenen sich besonders für den Transport in Fahrzeugen oder benötigen besonders wenig Stauraum in Werkstatt oder Keller. Höhenverstellbare Arbeitsböcke lassen sich auf die Größe der Anwender oder an die Erfordernisse der zu bearbeitenden Werkstücke anpassen. All unsere Arbeitsböcke sind aus Aluminium gefertigt und sind dadurch gleichermaßen leicht und robust.

Verwendung von Arbeitsböcken

Arbeitsböcke dienen zur Ablage und Bearbeitung von Werkstücken. Unsere Arbeitsböcke können je nach Modell mit maximal 150 bis 250 kg belastet werden. Die maximale Belastung ihres Arbeitsbocks entnehmen Sie den technischen Angaben und Sicherheitshinweisen. Ein Arbeitsbock ist kein Steiggerät! Er darf nicht betreten und nicht als Überbrückung verwendet werden. Unsere Arbeitsböcke dürfen nicht als Gerüstböcke eingesetzt werden. Vor jeder Verwendung des Arbeitsbocks unterziehen Sie ihn einer Sichtprüfung. Vergewissern Sie sich, dass alle Nieten oder Schrauben fest sitzen und Ihre Funktion erfüllen. Halten Sie den Arbeitsbock sauber und frei von nasser Farbe, Schlamm, Schnee, Fett oder Öl. Wechseln Sie beschädigte, verschlissene oder fehlende Gummifüße aus, um die Sicherheit zu gewährleisten. Führen Sie an Ihrem Arbeitsbock niemals provisorische Maßnahmen bei der Reparatur durch. Lagern Sie Ihre Arbeitsböcke an einem sicheren, trockenen und vor Wind und Wetter geschützten Ort.

Müssen Arbeitsböcke im professionellen Einsatz geprüft werden?

Böcke / Arbeitsböcke gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Im professionellen Einsatz  muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen (§ 14 BetrSichV).