Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH

Mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, können Sie bis zu 50% sparen, wenn Sie in Maßnahmen investieren, die das Arbeiten sicherer machen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte, aber mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr richtet sich individuell nach dem Umlagebeitrag für den Bedarf der Berufsgenossenschaft des Vorjahres. Kleinere Mitgliedsunternehmen der BG haben die Möglichkeit, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen. Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt/gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres.

Neu: jetzt auch beitragsunabhängige Förderung

Weil hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherung für viele schwere Arbeitsunfälle sorgen, bietet die BG BAU ihr Prämienpaket zur Absturzprävention jetzt auch als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Auch hier sind dann bis zu 50% Förderquote pro Maßnahme möglich.

Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen. Die Details listet die BG BAU auf ihrer Website auf.

Förderungswürdige Maßnahmen

Gegen Absturz

  • Bautreppen und Gerüsttreppen: Förderung pro Bautreppe 50% der Anschaffungskosten, max. 750 Euro
  • Treppenläufe für fahrbare Arbeitsbühnen: Förderung pro Treppenlauf-Ausstattung 50% der Anschaffungskosten, max.500 Euro
  • Podestleitern und Arbeitsplattformen: Förderung pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
  • Leichte Plattformleitern: Förderung pro Plattformleiter 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
  • Stufen-Glasreinigerleitern: Förderung pro Stufen-Glasreinigerleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Stufen-Schiebeleitern: Förderung pro Stufen-Schiebeleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Tritte, Arbeits- und Kleinpodeste: Arbeitsschutzprämie pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie: pro Leiterzubehör 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro
  • Ein-Personen-Gerüste: Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit 3-T-Methode 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro. Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz 50% der Anschaffungskosten, max. 1.500 Euro

Alle förderfähigen Maßnahmen, weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung für Arbeitsschutzprämien finden Sie auf den Seiten der BG BAU. 

Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend.

Info-Seiten der BG BAU
MUNK Günzburger Steigtechnik

Förderfähige Produkte

Steigleitern-Headerbild | © MUNK GmbH Steigleitern-Headerbild | © MUNK GmbH
Laden
Produktübersicht

Was ist eine Attika?

Definition

Attika bezeichnet in der Architektur eine Erhöhung der Außenwand über den Dachrand hinaus, um das Dach zu verdecken. Sie rahmt das Flachdach ein. Der Begriff Attika wird manchmal auch für eine Aufkantung am Flachdachrand verwendet. In früheren Zeiten war die Attika sehr hoch, heute wird auch von einer Attika gesprochen, wenn diese 30 bis 50 cm über die oberste Geschossdecke ragt.

Welchen Zweck erfüllt eine Attika?

Attika wozu?

Neben ästhetisches Aspekten spielen heute vor allem praktische Überlegungen eine Rolle: Die Attika dient vor allem dazu, Stauwasser und Niederschlag von der Hausfassade fernzuhalten, damit es dort nicht herunterfließt. Die Flachdach-Attika hält außerdem Kies und Substrat, das als Dacheindeckung des Flachdaches oder als Flachdachbegrünung aufgetragen wurden, zurück. Zusätzlich wird am Mauerüberstand der Attika die Flachdachabdichtung befestigt. Die Attika wird aber auch als Brüstung oder Geländer zur Absturzsicherung verwendet. Die Geländerhöhe wird für den baulichen Bereich durch die Landesbauordnungen vorgegeben, die i.d.R. mindestens 90 cm bis zu Absturzhöhen von 12 m und mindestens 110 cm bei Absturzhöhen von mehr als 12 m  fordern. Im staatlichen Arbeitsstättenrecht beträgt die Geländerhöhe mindestens 100 cm bzw. bei Absturzhöhen über 12 m mindestens 110 cm.

Was ist ein Attika-Überstieg?

Steighilfe

Ein Attika-Überstieg gehört zu den Ein- und Ausstiegshilfen von ortsfesten (Steig-)Leitern an Gebäuden (Notleitern oder Wartungsleitern). Er ist konstruiert zum sicheren Überqueren von Brandwänden oder Attiken. Je nach Modell, Bauart oder Anforderung sind zwei Leiterelemente durch eine Plattform verbunden und durch Geländer gesichert. Abhängig von der Attikahöhe können Sicherungstüren für zusätzliche Sicherheit sorgen.