Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH

Mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, können Sie bis zu 50% sparen, wenn Sie in Maßnahmen investieren, die das Arbeiten sicherer machen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte, aber mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr richtet sich individuell nach dem Umlagebeitrag für den Bedarf der Berufsgenossenschaft des Vorjahres. Kleinere Mitgliedsunternehmen der BG haben die Möglichkeit, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen. Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt/gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres.

Neu: jetzt auch beitragsunabhängige Förderung

Weil hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherung für viele schwere Arbeitsunfälle sorgen, bietet die BG BAU ihr Prämienpaket zur Absturzprävention jetzt auch als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Auch hier sind dann bis zu 50% Förderquote pro Maßnahme möglich.

Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen. Die Details listet die BG BAU auf ihrer Website auf.

Förderungswürdige Maßnahmen

Gegen Absturz

  • Bautreppen und Gerüsttreppen: Förderung pro Bautreppe 50% der Anschaffungskosten, max. 750 Euro
  • Treppenläufe für fahrbare Arbeitsbühnen: Förderung pro Treppenlauf-Ausstattung 50% der Anschaffungskosten, max.500 Euro
  • Podestleitern und Arbeitsplattformen: Förderung pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
  • Leichte Plattformleitern: Förderung pro Plattformleiter 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
  • Stufen-Glasreinigerleitern: Förderung pro Stufen-Glasreinigerleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Stufen-Schiebeleitern: Förderung pro Stufen-Schiebeleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Tritte, Arbeits- und Kleinpodeste: Arbeitsschutzprämie pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie: pro Leiterzubehör 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro
  • Ein-Personen-Gerüste: Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit 3-T-Methode 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro. Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz 50% der Anschaffungskosten, max. 1.500 Euro

Alle förderfähigen Maßnahmen, weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung für Arbeitsschutzprämien finden Sie auf den Seiten der BG BAU. 

Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend.

Info-Seiten der BG BAU
MUNK Günzburger Steigtechnik

Förderfähige Produkte

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Was ist ein Rollgerüst: Fahrbares Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne?

Begriffsklärung

Für den Einsatz in der Praxis macht es einen entscheidenden Unterschied: Gemeinhin spricht man von einem Rollgerüst, nach geltenden Normen handelt es sich aber nicht um ein Gerüst, sondern um eine fahrbare Arbeitsbühne. Die DIN EN 1004-1 spricht von fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen. Definiert sind fahrbare Arbeitsbühnen als einfeldige Konstruktionen aus systemabhängigen Bauteilen mit vorgegebenen Höhen und Breiten. Fahrgerüste dagegen sind fahrbare Konstruktionen, die aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt werden. Fahrbare Gerüste sind in Deutschland in der DIN 4420-3 Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen geregelt. Sie können auch aus mehreren Gerüstfeldern bestehen. Eine fahrbare Arbeitsbühne ist meist als Alu-Rollgerüst konstruiert, ein Fahrgerüst dagegen aus Stahl gefertigt.

Auswirkung auf den Alltag: Fahrgerüste nach DIN 4420 müssen von Gerüstbauern geplant und aufgebaut werden, fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004-1 dürfen von fachkundigen, unterwiesenen Personen aufgebaut werden.

Welche Regeln gelten für Rollgerüste?

Norm

Die DIN EN 1004-1 legt fest, dass Rollgerüste als fahrbare Arbeitsbühnen nur aus einer einfeldigen Konstruktion bestehen dürfen. Ein Rollgerüst muss so konstruiert sein, dass es montiert, umgebaut und abgebaut werden kann, ohne dass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich ist. Bei Einem Rollgerüst darf stets nur eine Belagfläche als Arbeitsplattform fungieren. In der Regel ist dies die oberste Plattform. Darunter gelegene Ebenen gelten als Zwischenplattformen. Der Abstand zwischen den Plattformen darf nach neuer, überarbeiteter Normausgabe von 2021 nicht mehr als 2,25 m betragen, der vertikale Abstand zwischen der Aufstellfläche und der ersten Plattform darf nicht mehr als 3,40 m betragen. Wie hoch darf ein Rollgerüst sein? Die Plattformhöhe der Arbeitsplattform darf innerhalb eines Gebäudes maximal 12 m, außerhalb eines Gebäudes maximal 8 m betragen. Im Regelfall müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege vorhanden sein. Außen darf man nicht an der Arbeitsbühne klettern. Auch darf ein Rollgerüst nicht als Zugang oder Ausgang von anderen Strukturen verwendet werden.

In welche Klassen werden Rollgerüste eingeteilt?

Einteilung

Gerüste sind in sieben Breitenklassen, zwei Klassen der lichten Höhe und sechs Lastklassen eingeteilt. Diese Einteilung und die Klassendefinitionen gelten zum Teil auch für Rollgerüste als fahrbare Arbeitsbühnen.

In der Norm wird die Breitenklasse mit dem Buchstaben W und zwei Ziffern gekennzeichnet. Die sieben Breitenklassen reichen in 30-Zentimeterschritten von einer Breite von 0,60 bis 2,40 Meter.

Systemgerüste in Deutschland entsprechen in der Regel der Höhenklasse H1 (Durchgangshöhe im Bereich des Stellrahmens von weniger als 1,9 m). Ab einer Durchgangshöhe von 1,9 m oder höher gilt die Höhenklasse H2.

Die Lastklasse definiert die maximal mögliche, gleichmäßig verteilte Last in einem Gerüstfeld (Flächenlast q1 in [kN/m²]) beziehungsweise die maximal möglichen konzentrierten Lasten auf definierten Flächen (Einzellast F1 auf einer Fläche von 500 x 500 mm bzw. Einzellast F2 auf einer Fläche von 200 x 200 mm). Die gewählte Lastklasse muss der Art der auszuführenden Arbeit entsprechen. Für Rollgerüste relevante Lastklassen:

  • Lastklasse 1: Einsatz nur für Inspektionsarbeiten (max. gleichmäßig verteilte Verkehrslast q1 = 0,75 kN/m²; konzentrierte Last F1 = 1,5 kN bzw. F2 = 1,0 kN)
  • Lastklasse 2: Einsatz für Arbeiten, die kein Lagern von Baustoffen oder Bauteilen erfordern (max. gleichmäßig verteilte Verkehrslast q1 = 1,5 kN/m²; max. konzentrierte Last F1 = 1,5 kN bzw. F2 = 1,0 kN)
  • Lastklasse 3: Einsatz für Arbeiten, die Lagern von leichten Baustoffen oder Bauteilen erfordern (max. gleichmäßig verteilte Verkehrslast q1 = 2,0 kN/m²; max. konzentrierte Last F1 = 1,5 kN bzw. F2 = 1,0 kN)

Rollgerüst aufbauen: alleine oder zu zweit?

Aufbau

Wie viele Personen braucht es, um ein Rollgerüst aufzubauen? Das hängt vom Konstruktionsprinzip des Rollgerüsts ab. Ein-Personen-Gerüste wie der FlexxTower können aufgrund der praktischen Einhängekonsolen bei denen die Einzelbauteile zur Mitnahme eingehängt werden können und mittels der so genannten 3T-Methode oder beim FlexxTower SG mit den systemintegrierten, vorlaufenden Geländern von einer Person aufgebaut werden.

Für die meisten Rollgerüste benötigt man aber mindestens zwei Personen, um einen sicheren Aufbau zu gewährleisten. Es müssen Komponenten angereicht, gehalten und fixiert werden. Damit sich niemand verletzt sind mindestens zwei, bei größeren Aufbauhöhen auch drei oder mehr Personen erforderlich.

Auf welchem Untergrund darf man ein Rollgerüst aufbauen?

Boden

Beim Aufbauen eines Rollgerüsts ist es wichtig, dass der Untergrund ausreichend tragfähig ist. Ein Aufbau des Rollgerüsts auf Estrich oder anderen Betonböden ist unproblematisch. Auch geteerte oder gepflasterte Flächen sind gut geeignet. Wichtig ist, dass Sie das Rollgerüst lotrecht auf ebenem Untergrund (maximal 1% bzw. 0,57° Neigung) aufbauen. In gewachsenem Boden können die Rollen einsinken und dadurch die Standsicherheit gefährden. Hier ist es unbedingt notwendig, dass Sie geeignete Dielen oder Bohlen unterlegen, welche die Druckbelastung auf eine größere Fläche verteilen.

Rollgerüst: Standsicherheit

Sicher arbeiten

Bei geringen Gerüsthöhen reichen Grundfläche und Schwerpunkt eines Rollgerüsts meist aus, dass es sicher steht. Dazu muss das Rollgerüst auf jeden Fall durch Betätigung der Feststellbremsen gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein. Für zusätzliche Standsicherheit und gleichzeitig hohen Komfort beim Verfahren sorgen Rollgerüste mit Fahrbalken. Dieser erhöht die Grundfläche und macht zwei Aufbauvarianten möglich: mittig oder seitlich auf dem Fahrbalken. Ein weiteres Mittel für mehr Standsicherheit eines Rollgerüsts sind Gerüstausleger. Diese sind an den vier Ecken montiert und stützen die Gerüstkonstruktion. Je nach Gerüsthöhe und Aufbauvariante und -ort ist bei Rollgerüsten eine Ballastierung notwendig. Die Ballastgewichte müssen aus festen Materialien bestehen und gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert werden. Flüssigkeiten oder körnige Materialien sind nur dann zulässig, wenn sich diese in vom Hersteller gelieferten, besonders geeigneten Behältern befinden.

Rollgerüst: Aufbauort, Windlasten und erforderliche Ballastierung

Höhe / Ballast

Die Unterscheidung der maximalen Aufbauhöhen, innerhalb eines Gebäudes maximal 12 m, außerhalb eines Gebäudes maximal 8 m, hängt vor allem davon ab, dass die fahrbare Arbeitsbühne im Freien Windlasten ausgesetzt sein könnte.

Gemäß DIN EN 1004-1 müssen Windlasten bis 0,1 kN/m2 berücksichtigt werden. Der Wert 0,1 kN/m2 bezieht sich auf eine Windgeschwindigkeit vp = 45,5 km/h bzw. 12,7 m/s und entspricht dem Bereich der Windstärke 6, d.h. starker Wind, auf der Beaufortskala. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die erforderlichen Angaben der Ballastierung für den Innen- und Außenbereich. Während bei größeren Aufbauhöhen im Innenbereich ggf. noch kein oder nur geringes Ballastgewicht erforderlich ist, können es im Außenbereich bei identischer Aufbauhöhe bereits 100 kg oder mehr sein. Dieser Punkt verdeutlicht, warum die geforderte Fachkunde und die korrekte Aufstellung gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Herstellers sowie die abschließende Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person, so wichtig ist. Weiterhin enthält die Aufbau- und Verwendungsanleitung auch Angaben bis zu welcher Windstärke ein Verschieben der fahrbaren Arbeitsbühne im Freien zulässig ist.

Rollgerüste: Sicherheitshinweise

Beachten

Die Aufbau- und Verwendungsanleitung muss im Lieferumfang der fahrbaren Arbeitsbühne enthalten sein. Die bisherige Norm DIN EN 1298 – Fahrbare Arbeitsbühnen – Regeln und Festlegungen für die Aufstellung einer Aufbau- und Verwendungsanleitung – aus dem Jahr 1996 wird demnächst durch die überarbeitete DIN EN 1004-2:2022 ersetzt. In der Neufassung der Norm wird gefordert, dass beschrieben sein muss, dass die Aufbau- und Verwendungsanleitung am Einsatzort der fahrbaren Arbeitsbühne zur Verfügung stehen und u.a. folgenden Hinweis enthalten: „Diese fahrbare Arbeitsbühne darf nur nach den unveränderten Angaben in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung genutzt werden.“ Außerdem gilt für alle fahrbaren Arbeitsbühnen der essenziell wichtige Sicherheitshinweis, dass sich während dem Verfahren einer fahrbaren Arbeitsbühne keine Personen oder lose Gegenstände auf der fahrbaren Arbeitsbühne befinden dürfen.

DIN EN 1004-2:2022 enthält auch einige neue Anforderungen. Ergänzend zum Text müssen in Aufbau- und Verwendungsanleitungen Piktogramme von Sicherheitsinformationen verwendet werden. Beispiele für Piktogramme sind in Anhang A der Norm enthalten. Weiterhin wird empfohlen, dass Sicherheitsinformationen am Produkt gekennzeichnet oder befestigt werden. Die Norm enthält Piktogramme z.B. für folgende Verbote: