Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH

Mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, können Sie bis zu 50% sparen, wenn Sie in Maßnahmen investieren, die das Arbeiten sicherer machen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte, aber mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr richtet sich individuell nach dem Umlagebeitrag für den Bedarf der Berufsgenossenschaft des Vorjahres. Kleinere Mitgliedsunternehmen der BG haben die Möglichkeit, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen. Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt/gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres.

Neu: jetzt auch beitragsunabhängige Förderung

Weil hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherung für viele schwere Arbeitsunfälle sorgen, bietet die BG BAU ihr Prämienpaket zur Absturzprävention jetzt auch als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Auch hier sind dann bis zu 50% Förderquote pro Maßnahme möglich.

Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen. Die Details listet die BG BAU auf ihrer Website auf.

Förderungswürdige Maßnahmen

Gegen Absturz

  • Bautreppen und Gerüsttreppen: Förderung pro Bautreppe 50% der Anschaffungskosten, max. 750 Euro
  • Treppenläufe für fahrbare Arbeitsbühnen: Förderung pro Treppenlauf-Ausstattung 50% der Anschaffungskosten, max.500 Euro
  • Podestleitern und Arbeitsplattformen: Förderung pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
  • Leichte Plattformleitern: Förderung pro Plattformleiter 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
  • Stufen-Glasreinigerleitern: Förderung pro Stufen-Glasreinigerleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Stufen-Schiebeleitern: Förderung pro Stufen-Schiebeleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Tritte, Arbeits- und Kleinpodeste: Arbeitsschutzprämie pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie: pro Leiterzubehör 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro
  • Ein-Personen-Gerüste: Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit 3-T-Methode 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro. Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz 50% der Anschaffungskosten, max. 1.500 Euro

Alle förderfähigen Maßnahmen, weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung für Arbeitsschutzprämien finden Sie auf den Seiten der BG BAU. 

Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend.

Info-Seiten der BG BAU
MUNK Günzburger Steigtechnik

Förderfähige Produkte

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Produktübersicht

Was ist eine Stehleiter?

Definition

Eine Stehleiter besteht aus zwei Elementen (Aufstiegsteil + Stützteil oder zweimal Aufstiegsteil) und kann selbstständig frei stehen. Sie ist entweder einseitig oder beidseitig begehbar. Wir bieten Stehleitern aus Aluminium, Holz oder GFK an. Eine Spreizsicherung verhindert das Auseinandergleiten der Leiterschenkel. Stehleitern werden für viele Aufgaben in allen möglichen Berufen und Anwendungsbereichen verwendet. Wie bei anderen Leitertypen gibt es Modelle mit Sprossen oder Stufen. Unsere Stehleitern stehen optional auch mit Rollen oder mit Haltevorrichtung zur Verfügung.

In welchen Größen gibt es die Stehleiter?

Leitergrößen

Die Stehleitern unserer Serienproduktion bieten wir (je nach Ausführung und Material) von zwei bis zu 16 Stufen an. Die konische Bauform sorgt selbst in diesen Höhen für einen sicheren Stand.

Welche Bauarten von Stehleitern gibt es?

Stehleitertypen

Einseitig begehbare Stehleitern bestehen aus einem Aufstiegs- und einem Stützteil. Bei der beidseitig begehbaren Stehleiter kommen zwei Leiterelemente (Steigschenkel) mit Stufen oder Sprossen zum Einsatz. Daher kommt auch der regional gebräuchliche Name Doppelleiter oder Doppelstufenleiter. Stehleitern mit Plattform verfügen über eine Haltevorrichtung, in die meist auch eine Ablageschale für Werkzeuge integriert ist. Für einen leichteren Transport sind manche größeren Stehleitern mit Rollen ausgestattet. Nach Norm sind unsere Stehleitern für eine Person und eine maximale Belastung von 150 kg ausgelegt. Wir bieten aber auch Schwerlast-Modelle, die bis zu 250 kg belastbar sind.

Wie sicher sind unsere Stehleitern?

Sicherheit

Alle unsere Produkte sind für unsere Auftraggeber nach Norm geprüft. Sicherheit steht für die Günzburger Steigtechnik an oberster Stelle. Für einen sicheren Stand sorgt außerdem unsere vielfältige Auswahl an Trittprofilen. Mit dem Leiter-Gelenk-Schutz können wir unsere Kunden, sowie den Erhalt der Leiter schützen. Sie sind nachrüstbar als Ersatzteil erhältlich. Außerdem können wir unseren Kunden für alle Serienprodukte 15 Jahre Garantie versprechen.