Podesttreppe eins. begehb. m. Rollen&Handlauf Anw | © MUNK GmbH Podesttreppe eins. begehb. m. Rollen&Handlauf Anw | © MUNK GmbH

Arbeitssicherheit verbessern

SVLFG gefördert

Die SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) födert Investitionen ihrer Mitglieder in Arbeitssicherheit & Gesundheit. Regelmäßig finden Förderaktionen unter dem Schlagwort "Präventionsförderung" statt. Was gefördert wird und wie hoch der Investitionszuschuss zu jeder Maßnahme ausfällt, erläutert die SVLFG auf Ihrer Website. In manchen Förderperioden sind auch Steigtechnik-Produkte von MUNK Günzburger Steigtechnik förderfähig. Das Motto heißt dann: "Verhindern Sie Sturz- und Absturzunfälle und setzen Sie Podestleitern ein!" Aktuell werden keine Steigtechnik-Produkte von der SVLFG gefördert.

Was ist die SVLFG?

Die SVLFG ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Als so genannter Verbundträger fasst sie die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die landwirtschaftliche Pflegeversicherung unter einem Dach zusammen. Eine Satzung, die auf den für diese Versicherungszweige geltenden Gesetze besaiert, regelt Aufbau und Arbeit der SVLFG. Die SVLFG ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Kassel.

Für wen ist die SVLFG zuständig?

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung (landwirtschaftliche Berufsgenpossenschaft) ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Unternehmer oder Unternehmerinnen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören.

Zu den versicherten Unternehmen gehören:

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei), der Imkerei sowie der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege,
  • Unternehmen, in denen ohne Bodenbewirtschaftung Nutz- oder Zuchttiere zum Zwecke der Aufzucht, der Mast oder der Gewinnung tierischer Produkte gehalten werden,
  • land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen,
  • Unternehmen der Park- und Gartenpflege sowie Friedhöfe,
  • Jagden, sowohl eigene als auch gepachtete,
  • Landwirtschaftskammern und die Berufsverbände der Landwirtschaft,
  • Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (zum Beispiel Zuchtverbände),
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, deren weitere Einrichtungen sowie die Zusatzversorgungskasse und das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.
SVLFG-Website für mehr Informationen besuchen

Präventionsprogramme

Als Berufsgenossenschaft für landwirtschftliche Unternehmen bemüht sich die SVLFG stark um Prävention, Arbeitssicherheit und Gesundheit. Neben Seminaren und Lergängen gehören dazu auch unterschiedliche Förderprogramme zur betrieblichen Verbesserung der Arbeitssicherheit. Zuschussbe­rechtigt sind Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufs­genossenschaft versichert sind und weitere Voraussetzungen erfüllen. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich.

Die Antragsformulare für die Investitionsförderung stehen immer zu bestimmten Terminen auf der Website der SVLFG zum Down­load bereit, denn die Präventionsförderungen der Versicherung werden immer im Rahmen so genannter Förderaktionen vergeben. Diese sind zeitlich terminiert. Die Förderinhalte und Förderbedingungen werden auf einer eigenen Website bekannt gegeben.

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