Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH

Mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, können Sie bis zu 50% sparen, wenn Sie in Maßnahmen investieren, die das Arbeiten sicherer machen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte, aber mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr richtet sich individuell nach dem Umlagebeitrag für den Bedarf der Berufsgenossenschaft des Vorjahres. Kleinere Mitgliedsunternehmen der BG haben die Möglichkeit, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen. Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt/gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres.

Neu: jetzt auch beitragsunabhängige Förderung

Weil hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherung für viele schwere Arbeitsunfälle sorgen, bietet die BG BAU ihr Prämienpaket zur Absturzprävention jetzt auch als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Auch hier sind dann bis zu 50% Förderquote pro Maßnahme möglich.

Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen. Die Details listet die BG BAU auf ihrer Website auf.

Förderungswürdige Maßnahmen

Gegen Absturz

  • Bautreppen und Gerüsttreppen: Förderung pro Bautreppe 50% der Anschaffungskosten, max. 750 Euro
  • Treppenläufe für fahrbare Arbeitsbühnen: Förderung pro Treppenlauf-Ausstattung 50% der Anschaffungskosten, max.500 Euro
  • Podestleitern und Arbeitsplattformen: Förderung pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
  • Leichte Plattformleitern: Förderung pro Plattformleiter 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
  • Stufen-Glasreinigerleitern: Förderung pro Stufen-Glasreinigerleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Stufen-Schiebeleitern: Förderung pro Stufen-Schiebeleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Tritte, Arbeits- und Kleinpodeste: Arbeitsschutzprämie pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie: pro Leiterzubehör 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro
  • Ein-Personen-Gerüste: Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit 3-T-Methode 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro. Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz 50% der Anschaffungskosten, max. 1.500 Euro

Alle förderfähigen Maßnahmen, weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung für Arbeitsschutzprämien finden Sie auf den Seiten der BG BAU. 

Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend.

Info-Seiten der BG BAU
MUNK Günzburger Steigtechnik

Förderfähige Produkte

Gerüste-Header | © MUNK GmbH Gerüste-Header | © MUNK GmbH
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Gerüsthöhe [m] von
bis
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bis
Produktübersicht

Gerüste kaufen bei Munk – flexibel, sicher und normgerecht

Ob auf der Baustelle, im Handwerk oder in der Industrie – sichere Arbeitsbedingungen in der Höhe sind unverzichtbar. Mit Gerüsten von Munk erhalten Sie hochwertige Lösungen, die sich durch Stabilität, Flexibilität und einfache Handhabung auszeichnen. Vom Rollgerüst über das Klappgerüst bis hin zu Einzelteilen und Zubehör finden Sie bei uns ein umfassendes Sortiment – für jedes Projekt das passende Gerüst.

Welche Gerüste gibt es?

Gerüst-Arten

Gerüst ist nicht gleich Gerüst. Je nach Einsatzbereich unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten:

  • Arbeitsgerüste: Für Bau-, Wartungs- und Montagearbeiten
  • Traggerüste: Zur Lastaufnahme und Abstützung temporärer Konstruktionen
  • Schutzgerüste: Zur Absturzsicherung auf Baustellen

Auch die Bauweise spielt eine entscheidende Rolle:

  • Fahrgerüste – mobil & vielseitig
  • Raumgerüste – für Innenräume
  • Klappgerüste – besonders kompakt & schnell montiert
  • Systemgerüste – modular & erweiterbar
  • Sonderkonstruktionen – für spezielle Anforderungen

Mit Munk setzen Sie auf geprüfte Qualität nach Normen DIN EN 12810 / 12811 bzw. DIN EN 1004-1 – inklusive Zubehör und normgerechter Sicherheit.

Wer darf ein Gerüst aufbauen? – Sicherheit & Vorschriften

Gerüst aufbauen

Je nach Gerüsttyp gelten unterschiedliche Anforderungen:

  • Große Arbeitsgerüste (nach DIN EN 12811) müssen durch ein Gerüstbauunternehmen geplant und aufgebaut werden.

  • Roll- und Klappgerüste (nach DIN EN 1004-1) dürfen von geschultem Fachpersonal montiert werden.

  • Sonderkonstruktionen erfordern eine individuelle Planung und Prüfung.

💡 Wichtig: Jedes Gerüst muss durch eine zur Prüfung befähigte Person abgenommen und freigegeben werden. Dazu gehört auch der Freigabeschein, insbesondere bei gewerblichen Einsätzen.

Rollgerüste & Klappgerüste – mobil und effizient

Typen

Gerüste mit Rollen oder Klappmechanismus ermöglichen maximale Beweglichkeit bei minimalem Aufwand. Besonders bei Wartungen, Elektroarbeiten oder Renovierungen in Innenbereichen haben sich diese Varianten bewährt. Munk bietet sowohl kompakte Klappgerüste als auch größere fahrbare Rollgerüste mit Plattformhöhen bis 10 m.

  • Werkzeugloser Aufbau
  • Stabile Konstruktion trotz geringem Eigengewicht
  • Ideal für temporäre Einsätze

 

Roll- und Klappgerüste unterliegen der Norm DIN EN 1004-1 – sie dürfen nur von fachkundigem Personal aufgebaut und geprüft werden.

Welche Anforderungen gelten für Kleingerüste?

Regeln

Kleingerüste unterscheiden sich in einigen Punkten von klassischen Fahrgerüsten:

  • Bis 1,0 m Plattformhöhe sind keine Absturzsicherungen erforderlich.Ab 1,0 m wird mindestens ein Handlauf gefordert.
  • Innen- oder Außenaufstieg: Kleingerüste können im Gegensatz zu Fahrgerüsten auch einen Außenaufstieg haben – dieser muss gegen Kippen gesichert sein.
  • Aufbau & Nutzung: Eine ausführliche Anleitung muss mitgeliefert werden, um eine sichere Verwendung, Montage und Lagerung zu gewährleisten.
  • Rollgerüste mit Doppel-Plattformen: Erlauben einen flexibleren Einsatz durch mehr Arbeitsfläche.

Gerüstteile & Zubehör – flexibel erweiterbar

Für maximale Anpassbarkeit bieten wir ein breites Spektrum an:

  • Plattformen, Geländern, Diagonalen
  • Fahrrollen, Auslegern & Ballastierungen
  • Seitenschutz- und Sicherheitsbauteilen

So können Sie Ihr System exakt auf Ihren Bedarf abstimmen – ob einfache Höhenarbeiten oder komplexe Sonderkonstruktionen. Auch Ersatzteile und Erweiterungen sind dauerhaft verfügbar.

Wer darf Gerüste prüfen / freigeben?

Prüfung / Freigabe

Bei Gerüstbauarbeiten gilt: Der Gerüstersteller muss die von ihm aufgebauten Gerüste durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ prüfen lassen. Aufsicht und Prüfung können von einer Person (je nach Eignung) oder jeweils auch von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden. Die Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik im Gerüstbau verfügen. Fachkenntnisse müssen durch Berufsabschluss oder vergleichbare Qualifikation nachweisbar sein. Es gilt der Grundsatz: Je komplexer ein Gerüst, desto höher die Anforderungen an die Fachkenntnisse.

Auch fahrbare Arbeitsbühnen müssen nach der Montage und vor der Verwendung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ überprüft werden. Insbesondere die Funktion des Seitenschutzes, der Bremsrollen und die abhängig von Aufbauart und -ort unterschiedliche Ballastierung müssen vor der Arbeitsaufnahme durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ überprüft und dokumentiert werden. Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.

Jedes Gerüst muss vor der Nutzung von einer zur Prüfung befähigten Person abgenommen werden.
Diese Person muss eine spezielle Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation haben.
Je komplexer das Gerüst, desto höher die Anforderungen an die Prüfung.
Auch fahrbare Arbeitsbühnen, Klappgerüste und Systemgerüste müssen vor der Nutzung geprüft werden – insbesondere Seitenschutz, Bremsrollen und Stabilität.
Sonder-Rollwagen & Sonder-Treppen können spezielle Prüfkriterien erfordern.
Fahrgerüste mit Fahrbalken müssen auf stabile Standbedingungen geprüft werden.

Sicherheitstipp: Dokumentieren Sie jede Prüfung sorgfältig, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein!

Unser Seminarprogramm

Einsatzbereiche: Wo kommen Munk-Gerüste zum Einsatz?

Unsere Gerüste sind konzipiert für:

  • Bauunternehmen & Handwerksbetriebe
  • Industrieanlagen & Facility Management
  • Wartung, Renovierung & temporäre Projekte
  • Innen- und Außenbereiche

Durch ihre modulare Bauweise eignen sich Munk-Gerüste für fast jedes Szenario – ob auf der Baustelle oder in sensiblen Arbeitsumfeldern.

Gerüste Vorschriften

Normen

Die Normen für Arbeitsgerüste finden sich in der DIN EN 12810 – Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – und in der DIN EN 12811 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke mit ihren Teilen. Weitere Regelungen finden sich in der Normenreihe DIN 4420 – Arbeits- und Schutzgerüste. Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 – Traggerüste – Anforderungen, Bemessung und Entwurf – und die DIN EN 12813 – Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen – Besondere Bemessungsverfahren. Für fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen (= Rollgerüste/Klappgerüste) ist die Normenreihe DIN EN 1004 ausschlaggebend. Darüber hinaus sind die Vorschriften des Arbeitsschutz- (ArbSchG), des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung – (BetrSichV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu beachten. Konkrete Handlungsanweisungen zu Schutzeinrichtungen bei der Bauausführung finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) und in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1).

Gerüste unterliegen strengen Normen und Sicherheitsvorschriften. Zu den wichtigsten gehören:
DIN EN 12810 & 12811 – Regelung für Fassadengerüste & temporäre Konstruktionen
DIN EN 12812 & 12813 – Normen für Traggerüste
DIN EN 1004 – Vorschriften für Roll-, Klapp- und Systemgerüste
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Sicherheit bei der Nutzung
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) – Sicherheitsrichtlinien für die Bauausführung
Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1) – Absturzsicherungen

 

Das richtige Gerüst für jede Anwendung

Egal ob für Bauarbeiten, Wartung oder Montage – das passende Gerüst sorgt für Sicherheit, Stabilität und Effizienz.
🔹 Arbeits- oder Schutzgerüst? – Je nach Arbeitsschutzanforderungen.
🔹 Rollgerüst oder Kleingerüst? – Für mobile oder stationäre Arbeiten.
🔹 Systemgerüste als modulare Lösung – Anpassbar für vielseitige Einsätze.
🔹 Sonderkonstruktionen für Spezialprojekte – Maßgeschneiderte Lösungen je nach Bedarf.
🔹 Sicherheit geht vor! – Nur geschultes Personal darf Gerüste montieren und prüfen.

👉 Nutzen Sie geprüfte und normgerechte Gerüste, um Unfälle zu vermeiden und effizient zu arbeiten!

Normen