Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH Stufen-Schiebeleiter mit nivello Imagebild | © MUNK GmbH

Mit den Arbeitsschutzprämien der BG BAU, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, können Sie bis zu 50% sparen, wenn Sie in Maßnahmen investieren, die das Arbeiten sicherer machen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einem Beschäftigten und einem BG-Beitrag ab 100 Euro sowie Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte, aber mit einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr richtet sich individuell nach dem Umlagebeitrag für den Bedarf der Berufsgenossenschaft des Vorjahres. Kleinere Mitgliedsunternehmen der BG haben die Möglichkeit, ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen. Gefördert werden umgesetzte Maßnahmen, die noch nicht von der BG BAU bezuschusst worden sind, wenn die jeweiligen Bedingungen eingehalten sind. Maßnahmen werden nur in dem Jahr gefördert, in dem sie auch durchgeführt/gekauft und beantragt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum des laufenden Kalender- und Förderjahres.

Neu: jetzt auch beitragsunabhängige Förderung

Weil hochgelegene Arbeitsplätze und fehlende oder mangelhafte Sicherung für viele schwere Arbeitsunfälle sorgen, bietet die BG BAU ihr Prämienpaket zur Absturzprävention jetzt auch als beitragsunabhängige Förderung für Arbeitsschutzprämien an. Die Höhe der beitragsunabhängigen maximalen Fördersumme gliedert sich in drei Stufen von 3.000 Euro, 5.000 Euro und 10.000 Euro je Kalenderjahr. Jeder Stufe sind aufeinander aufbauend Förderbedingungen zugeordnet, die durch das Unternehmen erfüllt oder noch umgesetzt werden müssen. Auch hier sind dann bis zu 50% Förderquote pro Maßnahme möglich.

Ein Unternehmen kann beide Arten der Förderung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der beitragsunabhängigen Förderung (Prämienpaket zur Absturzprävention) können Arbeitsschutzprämien gegebenenfalls höher bezuschusst werden als bei der beitragsabhängigen Förderung. Bei Investitionen in Produkte oder Maßnahmen zur Absturzprävention kann sich ein Vergleich zwischen beiden Fördervarianten lohnen. Die Details listet die BG BAU auf ihrer Website auf.

Förderungswürdige Maßnahmen

Gegen Absturz

  • Bautreppen und Gerüsttreppen: Förderung pro Bautreppe 50% der Anschaffungskosten, max. 750 Euro
  • Treppenläufe für fahrbare Arbeitsbühnen: Förderung pro Treppenlauf-Ausstattung 50% der Anschaffungskosten, max.500 Euro
  • Podestleitern und Arbeitsplattformen: Förderung pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
  • Leichte Plattformleitern: Förderung pro Plattformleiter 50 % der Anschaffungskosten, max. 250 Euro
  • Stufen-Glasreinigerleitern: Förderung pro Stufen-Glasreinigerleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Stufen-Schiebeleitern: Förderung pro Stufen-Schiebeleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Tritte, Arbeits- und Kleinpodeste: Arbeitsschutzprämie pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro
  • Leiterzubehör zur Verbesserung der Standsicherheit und Ergonomie: pro Leiterzubehör 50% der Anschaffungskosten, max. 100 Euro
  • Ein-Personen-Gerüste: Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit 3-T-Methode 25% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro. Förderung pro Ein-Personen-Gerüst mit systemintegriertem vorlaufendem Seitenschutz 50% der Anschaffungskosten, max. 1.500 Euro

Alle förderfähigen Maßnahmen, weitere Details zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung für Arbeitsschutzprämien finden Sie auf den Seiten der BG BAU. 

Die hier dargestellten Informationen sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr und rechtlich nicht bindend.

Info-Seiten der BG BAU
MUNK Günzburger Steigtechnik

Förderfähige Produkte

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Produktübersicht

Ortsfeste Leitern – sichere Steigsysteme für Industrie, Anlagen & Gebäude

Ortsfeste Leitern

Ob für Wartung, Zugang zu Dächern oder als Fluchtweg – ortsfeste Leitern sind die normgerechte Lösung für dauerhaft sichere Aufstiege. Dank robuster Materialien und präziser Fertigung lassen sich Munk-Leitern flexibel an bauliche Gegebenheiten anpassen – von der Einzelkomponente bis zur kompletten Steigleiteranlage mit Rückenschutz oder Steigschutzsystem.

Leitertypen & Anwendungsbeispiele

Leitertypen

Welche Varianten ortsfester Leitern gibt es?

Unsere Systeme sind modular aufgebaut und decken alle gängigen Einsatzbereiche ab:

 

 

Dank verschiedener Ausstiegslösungen, Podeste, Plattformen und Materialausführungen (z. B. Aluminium) passen sich unsere Lösungen exakt Ihrem Projekt an.

Planung, Normen & Vorschriften

Normen

Welche Normen gelten für ortsfeste Leitern?

Je nach Einsatzort gelten unterschiedliche Anforderungen:

  • DIN 18799 – für bauliche Anlagen
  • DIN 14094-1 – für Notleiteranlagen
  • DIN EN ISO 14122 – für Zugänge zu Maschinen
  • TRBS 2121 & ASR A1.8 – technische und arbeitsschutzrechtliche Anforderungen

 

Auf unserer Seite zu Steigleitern-Vorschriften finden Sie alle Infos zu Planung, Prüfung & Normen im Überblick.

Prüfung & Sicherheit

Prüfung

Jede ortsfeste Leiter muss vor Inbetriebnahme von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert und dokumentiert werden – z. B. hinsichtlich:

 

  • Rückenschutzhöhe & Ausstiegszone
  • Befestigungspunkte & Untergrund
  • Konformität mit DGUV & Normen

 

Munk unterstützt Sie auf Wunsch mit Prüfprotokollen und Beratung rund um die Leiterprüfung.